Der Ansturm auf Steuerberater und Notare ließ nicht lange auf sich warten – viele übereignen ihre Liegenschaften noch jetzt, um einer GrESt-Berechnung nach Verkehrswerten zu entgehen. Inwieweit das BFG die bereits länger geltende Neuregelung der Ertragsbesteuerung privater Liegenschaftsveräußerungen als verfassungsrechtlich problematisch erachtet, schildert SteuerExpress-Redakteur Dr. Clemens Endfellner. Von Redakteur Dr. Christian Bürgler erfahren Sie, weshalb E-Books nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
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