Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (Whistleblower Richtlinie) wurde nun vom Gesetzgeber beschlossen. Unternehmen mit jeweils 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen diese beachten und umsetzen.
Wie das funktioniert, was umgesetzt werden muss und vor allem was bei einem „Missbrauch“ oder „Hinweis“ unbedingt notwendig ist, zeigen Ihnen zwei Profis! Zudem lernen Sie eine nützliche Software für den Hinweisgeberkanal kennen. Die Ausbildung dauert 1,5 Tage und schließt mit einer freiwilligen Prüfung zum „Zertifizierten Whistleblower Officer“ ab.
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