Das Abgabenänderungsgesetz 2023 zieht sich durch sämtliche Bereiche des Steuerrechts. Wolfgang Berger informiert über die Neuerungen bei der Berichtigung von Rechnungen, Ingrid Ebenberger geht auf die Verankerung des Typenvergleichs im KStG sowie die Einschränkung der Übertragung stiller Reserven iZm Privatstiftungen ein. Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen, zB zur Übertragung einer zukünftigen Abfertigungsverpflichtung im Konzern, zum Progressionsvorbehalt auf Inlandseinkünfte einer doppelansässigen Person uvm.
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