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Gastbeitrag: So stärken wir die betriebliche Altersvorsorge

Thomas Wondrak ©Klimpt

Österreichs Altersvorsorge soll umgebaut werden: Das steht im Arbeitsprogramm der neuen Regierung. Thomas Wondrak, Experte und Organisator der Konferenz betriebliche Altersvorsorge 2018 (mit Linde) macht in seinem Gastbeitrag konkrete Reform-Vorschläge.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist europaweit ein wesentliches Standbein für die finanzielle Absicherung der Menschen. Das ist ein wichtiger Punkt bei einer immer länger werdenden Pensionsphase und weiterhin steigender Lebenserwartung.

Auch in Österreich ist die bAV mit insgesamt ca. 30 Milliarden Euro veranlagter Mittel ein bedeutender Faktor geworden.

Es ist seit einiger Zeit geplant

Die vergangene Bundesregierung wollte eine umfassende Evaluierung der drei Säulen (staatliche Pension, bAV und Privatvorsorge) durchführen, was aber leider nicht in Angriff genommen wurde. Diese Evaluierung sollte die neue Bundesregierung durchführen, um eine klare und transparente Struktur der drei Säulen, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Förderungen und der Versteuerung der unterschiedlichen Durchführungswege zu erreichen.

Folgende wesentliche Punkte müssen dringend umgesetzt werden:

  • Arbeitgeber, die Kleinverdienern eine bAV ermöglichen, sollen eine Förderung erhalten, um die höheren Lohnnebenkosten aufzufangen.
  • Beiträge für den Arbeitgeber und die mehrheitlich beteiligten Geschäftsführer selbst müssen auch Betriebsausgabe sein, das betrifft über 100.000 Kleinstunternehmer in Österreich.
  • Schaffung der Möglichkeit, Ansprüche, die über die Abfertigung hinausgehen, anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses steuerneutral in die bAV einzubringen.
  • Gehaltsumwandlung (das bedeutet der Arbeitnehmer entscheidet sich für weniger Bruttolohn, dafür erhält er eine bAV-Zusage) muss steuerneutral möglich sein und der Arbeitgeber muss seine Ersparnis bei den Lohnnebenkosten an den Arbeitnehmer weitergeben. Dadurch wird nicht nur verhindert, dass ausschließlich der Arbeitgeber davon profitiert, sondern es wird das Gesamtversorgungsniveau für den Arbeitnehmer gleich gehalten bzw. sogar noch erhöht.

Es gibt Beispiele

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das vor kurzem in Deutschland beschlossen wurde, wurden diese wichtigen Weichen in Richtung Unterstützung der Kleinverdiener und der KMUs gestellt, davon kann Österreich nur lernen.

Bisher scheitert es lediglich am politischen Willen, rasch umsetzbare Modelle liegen auf dem Tisch. Der Staat würde den Versorgungsgrad in der Pension anheben, was insgesamt zu einer höheren Kaufkraft der PensionistInnen führt. Die staatliche Pension muss deswegen nicht an Bedeutung verlieren, im Gegenteil: Wir würden ein zusätzliches Standbein dazu bekommen.

Die Arbeitgeber gewinnen an Attraktivität am lokalen, am europäischem sowie am globalen Markt, im Idealfall ohne wirtschaftliche Mehrbelastung.

Die ArbeitnehmerInnen schließlich verlagern die Steuerlast in die Zukunft, erhöhen ihr Pensionseinkommen und sichern sich dadurch die längere Lebenserwartung finanziell ab.

Der Autor

Mag. Thomas Wondrak ist Eigentümer des Beratungsunternehmens konsequent wondrak und Leiter des Lehrganges Sozialkapitals und Organisator von bAV-Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen.

Link: konsequent wondrak

Hinweis: Am 17. 5. 2018 findet in Kooperation mit dem Lindeverlag die von Thomas Wondrak organisierte Konferenz Betriebliche Altersvorsorge 2018 statt.

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