Ein Rw betrieb Weinbau auf 2 ha Fläche und wollte damit das kleinste Weingut Europas schaffen. Ein paar Jahre später erfolgte der Zukauf erheblicher Weinbauflächen und die Umstellung auf biologischen Weinbau. Der VwGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob und wann eine Änderung der Bewirtschaftung erfolgt sowie ob und in welchem Beobachtungszeitraum von Liebhaberei auszugehen ist. Clemens Endfellner hat die Entscheidung für Sie im Newsletter zusammengefasst, uvm.
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